Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 3-08 O 65/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,69967
LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 3-08 O 65/11 (https://dejure.org/2011,69967)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.08.2011 - 3-08 O 65/11 (https://dejure.org/2011,69967)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. August 2011 - 3-08 O 65/11 (https://dejure.org/2011,69967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,69967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine rechtsmissbräuchliche Abmahnung bei Inanspruchnahme mehrere Anspruchsteller

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Bei einer Wort-/Bildmarke prägt hinsichtlich der klanglichen Ähnlichkeit der Wortbestandteil grundsätzlich den Gesamteindruck, weil er die einfachste Möglichkeit bietet, die Marke zu benennen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub Direkt).

    Dies setzt allerdings die Feststellung voraus, dass dem Wortbestandteil für sich genommen nicht wegen des Bestehens absoluter Schutzhinternisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG) jeglicher Markenschutz zu versagen wäre (BGH GRUR 2004, 778, 779 - Urlaub Direkt).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2009, 484 Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 729 Tz. 22 - MIXI).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrkreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (BGH GRUR 2009, 484 Tz. 23 - Metrobus).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Insoweit kommt es nicht darauf an, ob der Bestandteil auch tatsächlich in Alleinstellung benutzt wird (BGH NJW 2005, 1198 - soco. de).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Einem Bestandteil einer Firmenbezeichnung - hier: [...] Büroservice Beratungs­und Vermittlungs-GmbH - ist der Schutz als Unternehmenskennzeichen im Sinne von § 5 Abs. 2 MarkenG zuzubilligen, sofern es sich um einen unterscheidungskräftigen Teil der Firma handelt, der seiner Art nach im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet erscheint, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen (BGH GRUR 1997, 845, 846).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Um die Zeichenähnlichkeit zu bejahen, reicht in der Regel bereits eine Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2009, 1055 Tz. 26 - airdsl).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Im Markenrecht gilt das allgemeine Rechtsmissbrauchsverbot neben den kodifizierten Ausprägungen des Rechtsmissbrauchs (§ 21 MarkenG) als Schranke jeglicher Rechtsausübung (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E) in der Ausprägung zweier Grundformen, und zwar zum einen als schutzrechtsimmanentes Verbot des Missbrauchs einer nur formalen, d. h. in sachlich nicht gerechtfertigter Weise, oder mangelbehaftet erworbenen Rechtsposition, und zweites als Verbot einer im Sinne von § 3 UWG unlauteren oder im Sinne von § 826 BGB sittenwidrigen und daher rechtsmiss­bräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen aus einem zunächst an sich mangelfrei erworbenen Kennzeichenrecht (Ingerl/Rohnke vor §§ 14-19 d MarkenG, 3. Auflage R. 321).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Dies folgt schon daraus, dass § 8 Abs. 4 UWG weder auf den Aufwendungsersatzanspruch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG (BGH GRUR 2007, 164 Tz. 11 - Telefax-Werbung) noch auf den Schadensersatzanspruch nach § 9 UWG anwendbar ist.
  • BGH, 19.11.2009 - I ZR 142/07

    MIXI

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2009, 484 Tz. 23 - Metrobus; GRUR 2010, 729 Tz. 22 - MIXI).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Ein auf die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag gestützter Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten setzt voraus, dass dem Abmahnenden gegenüber dein Abgemahnten zum Zeitpunkt der Abmahnung ein Unterlassungsanspruch zustand und die Abmahnung dem Abgemahnten die Möglichkeit bot, eine gerichtliche Auseinandersetzung auf kostengünstigerer Weise durch Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung abzuwenden (BGH GRUR 2011, 617 Tz. 16 - Sedo).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2007 - 11 W 48/07

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung:

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.08.2011 - 8 O 65/11
    Überdies handelt es sich bei der in der Rechtsprechung und Literatur zu § 8 Abs. 4 UWG aufgeführten Konstellation lediglich um einen in die Gesamtwürdigung des Einzelfalls einzubeziehenden Hinweis auf einen Missbrauch, der nicht etwa durchwegs für sich bereits die Beurteilung als rechtsmissbräuchlich rechtfertigt (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 96).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht